von A bis Z:
Die arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung umfasst die gesamte Gestaltung, Durchführung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses und des Ausbildungsverhältnisses einschließlich seiner Sonderformen wie befristete Verträge und Teilzeitverträge. Sie umfasst die Durchsetzung der sich aus dem Arbeitsvertrag ergebenden beidseitigen Ansprüche wie z. B. Lohn, Gehalt, Gratifikationen, Aus- und Fortbildungskosten sowie Schadensersatzansprüche.
Zu unserer arbeitsrechtlichen Tätigkeit gehört auch die Unterstützung der Arbeitgeber und Mitarbeitervertretung in allen betriebsverfassungsrechtlichen Fragen einschließlich der Vertretung vor den entsprechenden Einigungsstellen und Gerichten. Im Tarifvertragsrecht beraten und vertreten wir einzelne Arbeitgeber hinsichtlich Abschluss, Einbeziehung und Beendigung von Tarifverträgen bzw. deren Wirken im Arbeitsverhältnis aber auch einzelne Arbeitnehmer zur Anwendbarkeit des von Tarifverträgen einschließlich der Durchsetzung aus diesen resultierenden Ansprüche.
Hierbei vertreten wir Ihre Interessen auch vor den Gerichten der Arbeitsgerichtsbarkeit bis zum Bundesarbeitsgericht und soweit erforderlich vor den anzurufenden Einigungs- bzw. Schlichtungsstellen.
Die anwaltliche Tätigkeit im Baurecht beginnt bereits bei der Beratung des Mandanten vor Vertragsabschluss und betrifft sowohl Auftraggeberseite als auch Auftragnehmerseite. Dabei wird auf Risiken, Rechtsfolgen, Auslegungsmöglichkeiten und Gestaltungsmöglichkeiten hingewiesen.
Die Tätigkeit erstreckt sich auch auf die baubegleitende Beratung bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche des Mandanten beispielsweise auch bei Werklohnforderungen oder Gewährleistung.
Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen,
Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge, d. h. Übertragung von Vermögenswerten zu Lebzeiten,
Regelung der Unternehmensnachfolge.
Das Familienrecht umfasst alle rechtlichen Probleme innerhalb von ehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaften, hier insbesondere im Rahmen der Scheidung die Fragen der Aufteilung des Vermögens zwischen den Ehepartnern, der Hausratsaufteilung, dem Versorgungsausgleich sowie der Regelung der Unterhaltsansprüche der Ehepartner. Weiter davon umfasst sind alle Angelegenheiten der durch Scheidung oder Trennung betroffenen Kinder, wie Umgangs- und Sorgerecht und Unterhaltsansprüche.
Im Rahmen der Trennung von Ehepartnern oder Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind Regelungen für die Trennungszeit und für die Scheidungsfolgen zu treffen. Hierzu ist zunächst eine umfangreiche Beratung erforderlich, die unter Umständen auch über Beratungshilfe oder eine Rechtsschutzversicherung abgerechnet werden kann.
Weiter vom Familienrecht umfasst ist das Kindschaftsrecht (Vaterschaftsfeststellungsverfahren und Vaterschaftsanfechtungsverfahren) sowie das Adoption- und Namensrecht und die Rechte außerehelicher Kinder.
Die Tätigkeit auf dem Gebiet des Mietrechts erstreckt sich von Fragen des Abschlusses des Mietvertrages und dessen Ausgestaltung über die Beratung und Durchsetzung von Minderungs- und Schadenersatzansprüchen, die Möglichkeiten einer Erhöhung der Miete bis hin zur Beendigung des Mietverhältnisses durch ordentliche und außerordentliche Kündigung bzw. einvernehmliche Aufhebung und damit verbundener Räumungs- und Herausgabeansprüche.
Das Tätigkeitsfeld beinhaltet die Beratung, außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Vermietern und Mietern gleichermaßen.
Beratung und außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in den Bereichen:
Kaufrecht,
Werkvertragsrecht,
Verbraucherrecht,
Maklerrecht,
Sachenrecht,
Immobilienrecht,
Fernabsatzverträge.
Unter das Gebiet des Schadenersatzrechts fällt die Durchsetzung jeglicher Ansprüche aufgrund eines eingetretenen Sach- oder Personenschadens, z.B. durch einen Hundebiss oder einer vorsätzlichen Körperverletzung sowie die Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen.
Für Gesetzesübertretrungen sind meist staatliche Sanktionen vorgesehen. Unser Schwerpunkt liegt bei
Wirtschaftsstrafverfahren,
Verstößen gegenüber dem Verkehrsrecht und
bei Ordnungswidrigkeitenverfahren (Ahndung durch Geldbußen).
Zur Tätigkeit im Bereich des Verkehrsrechts zählt die gesamte Unfallregulierung, insbesondere die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen im Bereich des Sach- und Personenschadens sowie die Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen. Dies beinhaltet sowohl die Regulierung gegenüber dem Unfallverursacher sowie seiner Haftpflichtversicherung, als auch die Inanspruchnahme der Kaskoversicherung.
Des weiteren beinhaltet die verkehrsrechtliche Tätigkeit die Verteidigung in Bußgeld- und Verkehrsstrafsachen sowie die Vertretung bei Fragen des Entzugs und der Erteilung des Führerscheins.
Das Gebiet des Verkehrsrechts umfasst schließlich auch versicherungsrechtliche Fragen, z.B. bei Versagung des Versicherungsschutzes.
Gestaltung und Prüfung von Verträgen sowohl privatrechtlicher als auch gewerberechtlicher Natur.
Jeder Bundesbürger hat mehrere Versicherungsverträge abgeschlossen. Im Schadensfall müssen Sie richtig reagieren, um zu Ihrem Recht zu kommen.
Oft ist auch die Kündigung einer Versicherung mit einem Problem verbunden.
Falsches Verhalten kann auch schnell Ihren Versicherungsschutz gefährden.
Das Verwaltungsrecht umfasst die rechtliche Gestaltung sämtlicher Beziehungen zwischen der Verwaltung und dem einzelnen Bürger bzw. dem einzelnen Unternehmen. Gegenstand des Verwaltungsrechts sind insbesondere die Regelung von Rechtsbeziehungen durch Verwaltungsakte. Wir beraten und vertreten Sie bei dem Erlass und der Durchsetzung von Verwaltungsakten aber auch bei der Prüfung und Einlegung von Rechtsmitteln gegen Verwaltungsakte einschließlich den bei dem gegebenenfalls erforderlich werdenden außergerichtlichem Widerspruchsverfahren und im Verwaltungsgerichtsverfahren.
Gegenstand verwaltungsrechtlicher Auseinandersetzungen können zum Beispiel Bescheide über Abgaben (Straßenausbaubeiträge, Straßenreinigungsgebühren, Abwasserbeiträge, Wasserbeiträge usw.), Genehmigungen (Baugenehmigungen, Gaststättengenehmigungen usw.) sein.
Dies umfasst eine umfassende Beratung der Mandanten in allen unternehmensbezogenen handels- und gesellschaftsrechtlichen Problemkreisen, z. B.:
bei der Gründung von Gesellschaften,
Vertretung und Teilnahme an Verhandlungen,
Unternehmensnachfolge,
Prozessführung zur Abwehr oder Durchsetzung von Ansprüchen,
Beratung bei Verkauf- und Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen und Unternehmensbeteiligungen.